Drei Werkzeuge
für die öffentliche Hand.
Bedarfsmeldung bis Veröffentlichung, dokumentiert. Ohne Markenname, ohne Hintertür. Sitz in Schleswig-Holstein.
Software ersetzt keine Haltung.
Drei Werkzeuge, die Verfahren versionieren statt verwalten. Jedes für sich nutzbar, zusammen ein konsistenter Aktengang.
- № 01
Vergabestellenmanager
Ein Vorgang, eine Akte. Versionierte Schritte von der Bedarfsmeldung bis zur Veröffentlichung. Jeder Schritt mit Begründung, Frist und Verantwortlichem — auslesbar als PDF/A-Vermerk.
- № 02
PDF-Digitalisierer
Eingescannte Vermerke und Altvorgänge werden lesbar, durchsuchbar, exportierbar. Strukturierter Text statt toter Pixel. OCR mit Korrekturlauf, Volltextindex, CSV-Export.
- № 03
Marktradar / RFI
Markterkundung nach § 28 VgV und § 20 UVgO. Anbieterrecherche, Preisermittlung, Schwellenwertschätzung — dokumentiert. Erzeugt einen aktenfesten Vermerk zur Übernahme in die Vergabeakte.
Sechs Phasen, ein Aktengang.
Von der Bedarfsmeldung bis zum Vergabevermerk. Jede Phase mit Paragraphen-Bezug, Frist und Verantwortlichem — keine Excel-Listen, kein verlorener E-Mail-Faden.
- Bedarfsmeldung§ 28 VgV
Markterkundung mit Vermerk — wer, was, warum, in welchem Umfang.
- Auftragswertschätzung§ 3 VgV
Schwellenwert dokumentiert, Verfahrensart abgeleitet, nicht geraten.
- Wahl der Verfahrensart§ 14 VgV
Offen, beschränkt, Verhandlung — die Entscheidung wird begründet.
- Veröffentlichung§ 37 VgV
TED, Bund, Land — Fristen sind kein Vorschlag.
- Wertung§ 127 GWB
Wertung ist Begründung, nicht Punktevergabe.
- Zuschlag & Vermerk§§ 134, 8 VgV
Aktenfest. In zwei Jahren noch lesbar.
Drei Sätze, die alles tragen.
Die acht Sätze stehen vollständig im Manifest. Drei davon hier — als Maßstab, nicht als Werbung.
Verfahren werden versioniert, nicht verwaltet.
Wertung ist Begründung, nicht Punktevergabe.
Software ersetzt keine Haltung — sie macht sie sichtbar.
Begrenzte Plätze, schriftliche Vereinbarung.
Wir arbeiten mit einer kleinen Zahl von Pilot-Vergabestellen aus Kommunen, Hochschulen und Zweckverbänden. Keine Logos, keine Pressemitteilung — bis schriftliche Einwilligung vorliegt.
Sprechstunde Dienstag 09:00–12:00 und Donnerstag 14:00–17:00. Erstkontakt schriftlich, damit die Antwort versioniert ist.