§ 01 —Software für die öffentliche Hand

Drei Werkzeuge
für die öffentliche Hand.

Bedarfsmeldung bis Veröffentlichung, dokumentiert. Ohne Markenname, ohne Hintertür. Sitz in Schleswig-Holstein.

§ 03 —Verfahren

Sechs Phasen, ein Aktengang.

Von der Bedarfsmeldung bis zum Vergabevermerk. Jede Phase mit Paragraphen-Bezug, Frist und Verantwortlichem — keine Excel-Listen, kein verlorener E-Mail-Faden.

  1. Bedarfsmeldung
    § 28 VgV

    Markterkundung mit Vermerk — wer, was, warum, in welchem Umfang.

  2. Auftragswertschätzung
    § 3 VgV

    Schwellenwert dokumentiert, Verfahrensart abgeleitet, nicht geraten.

  3. Wahl der Verfahrensart
    § 14 VgV

    Offen, beschränkt, Verhandlung — die Entscheidung wird begründet.

  4. Veröffentlichung
    § 37 VgV

    TED, Bund, Land — Fristen sind kein Vorschlag.

  5. Wertung
    § 127 GWB

    Wertung ist Begründung, nicht Punktevergabe.

  6. Zuschlag & Vermerk
    §§ 134, 8 VgV

    Aktenfest. In zwei Jahren noch lesbar.

§ 04 —Anker

Drei Sätze, die alles tragen.

Die acht Sätze stehen vollständig im Manifest. Drei davon hier — als Maßstab, nicht als Werbung.

Verfahren werden versioniert, nicht verwaltet.

Satz 01

Wertung ist Begründung, nicht Punktevergabe.

Satz 04

Software ersetzt keine Haltung — sie macht sie sichtbar.

Satz 06
§ 05 —Pilot

Begrenzte Plätze, schriftliche Vereinbarung.

Wir arbeiten mit einer kleinen Zahl von Pilot-Vergabestellen aus Kommunen, Hochschulen und Zweckverbänden. Keine Logos, keine Pressemitteilung — bis schriftliche Einwilligung vorliegt.

Schriftliche Anfragen
kontakt@vergabejunkie.de

Sprechstunde Dienstag 09:00–12:00 und Donnerstag 14:00–17:00. Erstkontakt schriftlich, damit die Antwort versioniert ist.

Sitz
Schleswig-Holstein
Sprache
Deutsch · ausschließlich